Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeber*innen am 16. Dezember 2019 sind die Themen Hinweisgeberschutz und Hinweisgebersystem in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die EU-Whistleblower-Richtlinie* betrifft nämlich nicht nur Großkonzerne oder Banken. Alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiter*innen sind künftig dazu verpflichtet, sogenannte Hinweisgebersysteme zu etablieren, ebenso wie Städte und Gemeinden ab einer Einwohnerzahl von 10.000. Mittels unseres Hinweisgebersystems können Whistleblower – beispielsweise Beschäftigte eines Unternehmens bzw. einer Organisation, Lieferanten oder Bürger*innen einer Stadt – anonyme Hinweise über beobachtete Missstände oder Regelverstöße melden, ohne Angst vor negativen Konsequenzen haben zu müssen. Hinweisgeber*innen müssen sich also nicht vor Kündigung, Diskriminierung am Arbeitsplatz, Einschüchterung oder einer Versetzung fürchten.
Unser System bietet Ihnen die Chance für eine transparente und wertebasierte Arbeits- und Unternehmenskultur, die idealerweise von allen Beschäftigten und Führungskräften geteilt wird, anstatt als notwendiges Übel der Compliance betrachtet zu werden.
Mit unserem System schaffen Sie einen sicheren Weg, um Meldungen über Verstöße, Fehlverhalten oder potenzielle Risiken abzugeben, so hilft dies Missstände oder regelwidriges Verhalten frühzeitig zu entdecken und aufzuklären, bevor großer Schaden entsteht.
Unser System hält auch die Möglichkeit vor, Meldungen anonym abgeben zu können. So steigen das Vertrauen und die Bereitschaft, kritisches Wissen intern teilen zu können und Probleme aufzuarbeiten.
Es lassen sich im Fall eines Verstoßes hohe finanzielle Kosten und Reputationsschäden vermeiden, gleichzeitig kann einem Fehlverhalten präventiv entgegengewirkt werden.
Fragen Sie nach eine passenden Angebot, zugeschnitten auf die Größe Ihres Unternehmens oder Ihrer Gemeinde.
* https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L1937&from=EN